Bewerbung zur Landeskirchlichen Aufbauausbildung

Die Aufbauausbildung erfolgt nach der vom Ev. Oberkirchenrat erlassenen Ordnung für die Landeskirchliche Aufbauausbildung, Rechtssammlung der Ev. Landeskirche Nr. 768a und schließt mit der Zweiten Kirchlichen Dienstprüfung ab.

Bewerbungsfrist ist der 31. März eines Jahres

Informationen zur Aufbauausbildung, Inhalte der Ausbildung, Finanzierung und weiteres Interessantes erhalten Sie auf der Homepage des Zentrums Diakonat (www.zentrum-diakonat.de/aufbauausbildung).

Bitte beachten Sie: Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden.


Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten

Ihr Anstellungsträger

Ihre Anstellung

Ihre Ausbildung

Antrag auf Zulassung zur religionspädagogischen Zusatzqualifikation

Absolventen und Absolventinnen der Aufbauausbildung, die eine religionspädagogische anerkannte Grundausbildung haben, können über eine religionspädagogische Zusatzqualifikation die Berechtigung erlangen, bis zu 13 Wochenstunden "Evangelische Religionslehre" zu unterrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zentrum Diakonats www.zentrum-diakonat.de/aufbauausbildung/religionspaedagogische-zusatzqualifikation

Bei Interesse trotz nicht ausreichender Qualifikation bzw. bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt mit Herrn KR Ruck (Tel 0711-2149-290) auf.

Sonstiges

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