Die Aufbauausbildung erfolgt nach der vom Ev. Oberkirchenrat erlassenen Ordnung für die Landeskirchliche Aufbauausbildung, Rechtssammlung der Ev. Landeskirche Nr. 768a und schließt mit der Zweiten Kirchlichen Dienstprüfung ab.
Bewerbungsfrist ist der 31. März eines Jahres
Informationen zur Aufbauausbildung, Inhalte der Ausbildung, Finanzierung und weiteres Interessantes erhalten Sie auf der Homepage des Zentrums Diakonat (www.zentrum-diakonat.de/aufbauausbildung).
Bitte beachten Sie: Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden.